1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Widder GmbH (nachfolgend kurz die „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, welche von der Widder GmbH (nachfolgend kurz „Widder“) mit einem Dritten (nachfolgend der „Kunde“) abgeschlossen werden. Verträge sind sämtliche ausdrücklich oder konkludent, schriftlich oder mündlich geschlossen Vereinbarungen über den Kauf oder Verkauf von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen.
1.2. Für sämtliche Verträge zwischen Widder und dem Kunden gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Widder ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Auch Vertragserfüllungshandlungen durch Widder gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
1.3. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch für andere, insbesondere Folgegeschäfte.
1.4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden. Änderungen der AGB gelten als genehmigt und sind in der geänderten Fassung auch auf bestehende Verträge anwendbar, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Übermittlung der geänderten AGB dagegen schriftlich Widerspruch erhebt. Die Übermittlung der geänderten AGB kann auch auf elektronischem Wege (per e-mail) erfolgen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so gelten die alten AGB für die zu diesem Zeitpunkt aufrechten Verträge weiter. Widder steht in diesem Fall allerdings das Recht zu, den mit dem widersprechenden Kunden bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
2.1. Sämtliche Angebote, die von Widder abgegeben werden, sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – sofern mündlich abgegeben – schriftlich nachträglich bestätigt wurden.
2.2. Ein Angebot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Widder, wobei Widder auch berechtigt ist, das Angebot des Kunden durch Erfüllung anzunehmen.
2.3. Von Widder bekannt gegebene Leistungsentgelte bzw. Preise oder veröffentlichte Preislisten sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt wurden. Die von Widder bekannt gegebenen Preise sind Nettopreise und beinhalten, soweit es sich um den Verkauf von Waren handelt nicht die Kosten für Fracht, Verpackung, Versicherung oder Installation.
2.4. Von Widder zu erbringende oder erbrachte Dienstleistungen sind nach den jeweils gültigen Tarifen, welche von Widder dem Kunden über Anfrage jederzeit bekannt gegeben werden, zu vergüten. Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei die kleinste Zeiteinheit 10 Minuten darstellt. Wegzeiten zum und vom Kunden gelten als vom Kunden zu bezahlender Zeitaufwand.
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Widder zu schaffen. Dies beinhaltet die Verpflichtung des Kunden, Informationen vollständig und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen sowie erforderlichenfalls den Zugang für Widder zur Hardware zu ermöglichen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, einen Mitarbeiter zu benennen, welcher gegenüber Widder den Kunden bindende Erklärungen abzugeben berechtigt ist. Unterlässt dies der Kunde, so darf Widder davon ausgehen, dass jeder Mitarbeiter des Kunden berechtigt ist, Erklärungen namens und für Rechnung des Kunden abzugeben.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige von Widder gelieferte Zwischenberichte unverzüglich dahingehend zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Informationen zutreffen und diese gegebenenfalls gegenüber Widder bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen unverzüglich schriftlich zu rügen.
3.4. Der Kunde haftet gegenüber Widder unbeschränkt dafür, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er – soweit es für die Dienstleistungen von Widder erforderlich ist – das unbeschränkte Werknutzungsrecht besitzt und Widder die Inhalte frei benutzen sowie bearbeiten kann.
3.5. Individuell erstellte Software einschließlich Programmadaptierungen bedürfen einer Abnahme durch den Kunden. Die Abnahme hat innerhalb von zwei Wochen ab Verständigung über die Fertigstellung der Arbeiten durch Widder zu erfolgen. Die Abnahme ist vom Kunden in einem Protokoll zu bestätigen. Nimmt der Kunde das Arbeitsergebnis, ohne dazu berechtigt zu sein, nicht als mängelfrei ab, gilt die gelieferte Software oder das adaptierte Programm als mit Ablauf der zweiwöchigen Frist als mängelfrei abgenommen. Etwaige auftretende oder vorhandene Mängel (wie z.B. Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung) sind seitens des Kunden gegenüber Widder ausreichend dokumentiert und schriftlich zu rügen. Liegen wesentliche Mängel vor, sodass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, hat nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme zu erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß für die Abnahme sonstiger von Widder erbrachter Dienstleistungen.
3.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, verpflichtet sich Widder dies dem Kunden anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung daraufhin nicht entsprechend ab oder schafft er nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine adäquate Ausführung, ist Widder berechtigt, die weitere Ausführung abzulehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist Widder berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Lehnt Widder die weitere Ausführung berechtigter Weise ab oder tritt Widder vom Auftrag zurück, hat der Kunde das vereinbarte Entgelt dennoch abzugsfrei an Widder zu bezahlen. Unterbleibt eine Leistung von Widder aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, so erhält Widder weiterhin das volle vereinbarte Entgelt. In jedem Fall muss sich Widder nicht anrechnen lassen, was sie sich durch das Unterbleiben der Leistung allenfalls erspart hätte.
3.7. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
3.8. Schulungen und Erklärungen oder sonstige Auskünfte, die nicht bereits im Leistungsumfang des ursprünglichen Vertrags enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.1. Von Widder bekannt gegebene Fristen für die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen sind unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich als „Fixtermin“ vereinbart sind. Bei Verzug von Widder ist ein Rücktritt vom Vertrag nur nach schriftlicher Setzung einer angemessenen, jedenfalls aber mindestens 4-wöchigen Nachfrist und – ausgenommen für Fälle des Vorsatzes oder grobe Fahrlässigkeit, welche der Kunde zu beweisen hat – nur unter Ausschluss von Schadenersatz zulässig.
4.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Programme umfassen, ist Widder berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung unverzüglich nach Erhalt im Hinblick auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Mängelrügen sind Widder längstens binnen zwei Werktagen ab Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Das Risiko der Übermittlung der Mängelrüge trägt der Kunde.
5.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren ebenfalls innerhalb der absoluten Frist von 12 Monaten ab Lieferung. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche müssen innerhalb der 12-Monatsfrist gerichtlich gemacht werden.
5.3. Im Falle eines rechtzeitig und schriftlich gerügten Mangels wird die mangelhafte Ware nach Wahl von Widder kostenlos ersetzt oder repariert, sofern der Mangel nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Weiter Ansprüche bestehen nicht und übernimmt Widder insbesondere keine weitere Haftung für einen Verlust oder Schaden (einschließlich entgangener Gewinn), welchen der Kunde erleidet.
5.4. Die Haftung von Widder ist in jedem Fall der Höhe nach beschränkt mit dem Wert der gelieferten Ware, hinsichtlich der ein Mangel vorliegt.
6.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollkommen fehlerfrei erstellt werden kann. Ein Mangel bei einer von Widder programmierten oder sonst adaptierten Software, welcher den Kunden zu Gewährleistung und/oder Schadenersatz berechtigt, liegt demnach nur vor, wenn die Software von den vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen abweicht und diese Abweichung unter Testbedingungen reproduzierbar ist. Bei Änderungen oder Ergänzungen eines bereits bestehenden Programms bezieht sich die Gewährleistung/Haftung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung/Haftung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
6.2. Gewährleistungspflichtige Mängel werden durch Verbesserung oder Neuherstellung binnen angemessener Frist behoben. Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen und von Widder nicht geschuldet. Im Wege des Schadenersatzes ist der Kunde nur berechtigt, Naturalrestitution zu fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Die Haftung von Widder ist in jedem Fall der Höhe nach beschränkt mit dem Wert der Auftragssumme des Vertrages, hinsichtlich dessen Widder eine Haftung trifft. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung gemäß Punkt 3.5. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb der absoluten Frist von 12 Monaten ab Abnahme. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche müssen innerhalb der 12-Monatsfrist gerichtlich gemacht werden.
6.4. Es besteht keine Haftung von Widder, sofern der Mangel aufgrund von nicht von Widder vorgenommenen Änderungen an der Konfiguration des Systems nach Installation und Inbetriebnahme aufgetreten ist.
6.5. Widder haftet nicht für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf nicht von Widder verschuldete Transportschäden zurückzuführen sind.
6.6. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden oder durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Haftung von Widder.
6.7. Widder haftet nicht und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden bestellte/beauftragte Leistung (Hardware, Software, Server etc.) mit dem beim Kunden vorhandenen System zusammenarbeitet; dies gilt nicht, sofern der Kunde Standardsoftware verwendet oder Widder die Funktionalität im Einzelfall ausdrücklich garantiert hat.
7.1. Die von Widder gelegten Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungserhalt fällig.
7.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten, Lieferung von Waren, etc.) umfassen, ist Widder berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung gesondert Rechnung zu legen.
7.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Widder berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der entgangene Gewinn sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz unabhängig vom Verschulden – und darüber hinaus Schadenersatzansprüche – zu bezahlen.
7.4. Aufrechnungen des Kunden gegenüber Widder mit anderen als von Widder gegenüber dem Kunden ausdrücklich zugestandenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden sowie Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
7.5. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt.
7.6. Allfällige Widder entstehende gerichtliche Kosten der Geltendmachung oder Durchsetzung von Forderungen gegen den Kunden sind von diesem in tatsächlich angefallener Höhe zu tragen. Der Kunde hat Widder für die außergerichtlichen Betreibungskosten einen Betrag in Höhe von 15% des ausstehenden Betrages als pauschalen Kosten- und Aufwandersatz zu bezahlen.
7.7. Widder ist berechtigt, für Dienstleistungen am Ende jeden Monats für diesen Monat das Entgelt zu verlangen. Für Hosting-Aktivitäten (insb. Punkt XII. unten) ist Widder berechtigt, das Entgelt monatlich im Vorhinein mit dem Ersten eines jeden Monats für den gesamten Monat in Rechnung zu stellen.
8.1. Von Widder gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche durch den Kunden im Eigentum von Widder.
8.2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist es dem Kunden nicht gestattet, die Ware in irgendeiner Art an Dritte zu übertragen oder zu belasten.
8.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist Widder berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurücktreten zu müssen. Widder ist berechtigt, die Ware nach eigenem Ermessen zu verwerten und den Verwertungserlös auf die offenen Forderungen anzurechnen. Ein allfällig verbleibender Resterlös wird an den Kunden ausbezahlt. Die Kosten für die Rücknahme und Verwertung der Ware trägt der Kunde.
8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändung – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von Widder hinzuweisen und Widder unverzüglich schriftlich zu verständigen.
9.1. Alle Urheberrechte (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Kunden bzw. dessen Lizenzgebern an den vereinbarten Leistungen zu. Der Kunde erhält das Recht, eine von Widder programmierte Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen zu verwenden.
9.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist Widder unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
9.3. Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der erstellten Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung bei Widder zu beauftragen. Kommt Widder dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden.
10.1. Widder unterliegt dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
10.2. Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichtet sich Widder, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben.
10.3. Widder wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gespeicherten Daten im Sinne der Datensicherheitsbestimmungen des DSG zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei Widder gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, haftet Widder nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten.
11.1. Alle Unterlagen sowie Materialien, die der Angebotserstellung und der Informationsaufbereitung dienen oder den Produktionsprozess betreffen und die Widder dem Kunden zusendet oder übergibt, sind Geschäftsgeheimnisse von Widder und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
11.2. Der Kunde hat jede direkte oder durch Zwischenschaltung Dritter indirekte Abwerbung oder Beschäftigung von Mitarbeitern (Angestellte, (freie) Dienstnehmer, Dienstnehmer auf Werkvertragsbasis usw.) von Widder oder von einem mit Widder verbundenen Unternehmen (wie z.B. runIT EDV-DienstleistungsGmbH), die an der Realisierung eines mit dem Kunden geschlossenen Dienstleistungsvertrages (einschließlich Hosting-Aktivitäten) gearbeitet haben, für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Beendigung des jeweiligen Vertrages zu unterlassen.
11.3. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, ist er zur Bezahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe des 6-fachen Bruttomonatsgehaltes des jeweils betroffenen Mitarbeiters zu bezahlen. Ein darüber hinausgehender Schaden kann von Widder jederzeit geltend gemacht werden.
12.1. Leistungsumfang
a) Widder stellt dem Kunden ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem (Server-Hardware und Betriebssystem-Software) oder Speicherplatz auf einem virtuellen Server nach den Bestimmungen dieser AGB zur Verfügung, wie in der Bestellung bzw. der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Der dedizierte bzw. virtuelle Server steht dem Kunden zur Nutzung im vorgesehenen Umfang zur Verfügung. Widder behält sich das Recht vor, dem Kunden ein dem im Bestellformular angegebenen Referenzmodell vergleichbares Rechnersystem zur Verfügung zu stellen. Dabei wird, soweit im Rahmen der Möglichkeiten für Widder ohne zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten realisierbar, auf Wünsche des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Server-Hardware besteht jedoch nicht.
b) Sofern im Bestellformular, der Preisliste oder der Leistungsbeschreibung eine bestimmte Kapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des dedizierten oder virtuellen Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Logfiles des Internet-Servers oder der Erhöhung der Datensicherheit durch Plattenspiegelung. Der Kunde darf lediglich die vereinbarte Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben eine verminderte Leistung, Datenverluste, Verzögerungen oder dgl. ergeben, haftet Widder hierfür jedenfalls nicht.
c) Nach abgeschlossener Installation meldet Widder dem Kunden per e-mail oder Fax die Betriebsbereitschaft. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde spätestens eine Woche nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft keine erheblichen Mängel anzeigt oder die Abnahme nicht ermöglicht oder verweigert.
d) Im Fall eines Hardwareausfalls leistet Widder kostenlos Ersatz für defekte Komponenten inklusive Montage, sowie die Wiederherstellung des Systems mit kompletter Konfiguration des Betriebssystems wie beim Initialsetup und die Datenwiederherstellung vom letzten Backup. Widder wird sich um eine rasche Abwicklung bemühen. Widder ist jedoch berechtigt, für die Wiederherstellungsleistungen ein Entgelt gemäß den gültigen Tarifen für sonstige Leistungen zu verlangen, sofern der Ausfall der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist.
e) Der Kunde hat keinerlei dingliche Rechte an dem Server und keinerlei Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet.
12.2. Mögliche Einschränkungen
a) Bei Webhosting-Produkten können Störungen in der Verfügbarkeit der angebotenen Dienste auftreten. Widder wird die gebührende Sorgfalt anwenden, um die in ihrem Einflussbereich liegenden technischen Systeme, insbesondere die Funktionstüchtigkeit des Servers und dessen Verbindung zum Internet aufrecht zu erhalten. Dennoch übernimmt Widder außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechungen und fehlerfrei funktionieren und dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Aus kurzzeitigen Unterbrechungen oder Störungen der technischen Systeme kann der Kunde in keinem Fall Rechte gegen Widder ableiten. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc vorzukehren, hat der Kunde einmal wöchentlich ein Backup der Daten des Serversystems zu erstellen. Widder ergreift alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, um gespeicherte Daten gegen unberechtigte Zugriffe zu schützen. Soweit Widder nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihn obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von Schäden, die aus widerrechtlichem Zugriff auf die gespeicherten Daten resultieren, ausgeschlossen.
b) Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Kapazitäten von Netzbetreibern oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung von Leistungen kommen. Für diese Fälle ist eine Haftung von Widder ausgeschlossen.
c) Widder wird sich bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach Möglichkeit spätestens fünf Tage vorher schriftlich, per Fax oder per E-mail anzukündigen, wenn zu erwarten ist, dass die Wartungstätigkeit oder Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit führt oder aus sonstigen Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint. Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden gegen Widder, sofern Widder die Wartung- oder Reparatur nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verschuldet hat.
12.3. Vertragsdauer
a) Die Verträge hinsichtlich Webhosting werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern keine andere Mindestvertragsbindung vereinbart wurde, beträgt diese zwölf Monate. Nach Ablauf dieser Mindestvertragsbindung kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mit Wirkung zum Ende eines Quartals schriftlich gekündigt werden. Zur Wahrung des Kündigungstermins ist der Postaufgabestempel maßgeblich.
b) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch Widder. Widder ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.
c) Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, der Unterbrechung oder Abschaltung der Dienste, die aus einem Grund, der der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von Widder auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
d) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses Widder zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet ist. Widder ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige und regelmäßige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der berechtigten Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche gegen Widder ableiten.
12.4. Software
a) Der Kunde darf auf dem Server keine andere Software installieren, nutzen oder sonst verwenden als jene, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zugänglich gemacht wird oder dies gesondert und schriftlich vereinbart wurde. Bei Verstößen ist der Kunde verpflichtet, Widder schad- und klaglos zu halten.
b) Widder behält sich das Recht vor, bereits installierte Software kurzfristig und ohne Vorankündigung zu deaktivieren, sofern sie die Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet. Hiervon wird der Kunde schriftlich (e-mail genügt) informiert.
c) Jedenfalls hat der Kunde auch dafür zu sorgen, dass die von ihm verwendeten Programme keinerlei Störungen verursachen. Störungen, die die Einrichtungen oder Dienstleistungen von Widder beeinträchtigen, berechtigen Widder zur sofortigen Vertragsauflösung, Unterbrechung oder Abschaltung der Dienste.
12.5. Datensicherung durch den Kunden
a) Der Kunde ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig, zumindest einmal täglich, zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten; die Erstellung von Sicherungskopien hat jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Kunden zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor durch Widder angekündigte Wartungsarbeiten. Dies gilt auch, wenn und soweit sich Widder zur Erstellung von Backups verpflichtet hat. Die Backup-Kopien (Sicherungskopien) des Kunden dürfen nicht auf dem Server gespeichert werden.
12.6. Verantwortung des Kunden für Inhalte und Nutzung
a) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem bereitgestellten Webspace keine rechtswidrigen, unsittlichen, sexuell anstößigen, unethischen oder sonstige unerlaubte Inhalte, insbesondere unberechtigt urheberrechtlich geschützte Inhalte, und auch keine Newsgroups oder Chatforen einzurichten oder zu speichern. Widder wird den Kunden bei Vorliegen eines solcherart unerwünschten Inhalts per e-mail darüber informieren und unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, diesen Inhalt zu entfernen oder entfernen zu lassen. Die Beurteilung, ob gespeicherte Inhalte unsittlich, sexuell anstößig, unethisch oder sonst unerlaubt sind, liegt im Ermessen von Widder. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist Widder berechtigt, den Zugang zu den Seiten des Kunden ohne weitere Ankündigung oder Frist zu sperren. Bei Vorliegen eines rechtswidrigen Inhaltes ist Widder berechtigt, die gehostete Seite ohne Vorankündigung und ohne Einhaltung von Fristen zu sperren. Widder wird den Kunden im Falle einer Sperre per e-mail benachrichtigen. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen berechtigt Widder überdies zur sofortigen Beendigung des Vertrags.
b) Widder hat keinen Einfluss auf die vom Kunden am Webspace gespeicherten Daten. Der Kunde trägt die alleinige Haftung für die gespeicherten Inhalte. Jegliche Haftung von Widder ist ausgeschlossen. Widder trifft keine Pflicht, die am Webspace des Kunden gespeicherten Daten auf gesetzwidrige Inhalte zu prüfen. Widder ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Zugriff des Kunden auf die gehostete Seite zu sperren und/oder inkriminierte Datenbestände zu löschen, wenn ein Verstoß gegen Gesetze, die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit zu erwarten ist oder vorliegt. Insbesondere dann, wenn Widder von Dritten auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen wird, ist Widder berechtigt, die gehostete Seite unverzüglich und ohne Vorankündigung oder Einhaltung von Fristen zu sperren. Widder wird den Kunden im Falle einer Sperre per e-mail darüber benachrichtigen. Der Kunde verpflichtet sich, Widder hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen des Punktes 12.6. ergeben, insbesondere auch im Zusammenhang mit Verfahren nach dem Urheberrechtsgesetz. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen des Punktes 12.6. berechtigt Widder zur sofortigen Beendigung des Vertrags.
c) Der Kunde ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch „Hacker“ erfolgen kann. Widder steht für Schäden aus Obengenanntem nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ein.
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hievon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die dem Sinn der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am Nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall allfälliger Lücken.
13.2. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis ist Wien. Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem zwischen Widder und dem Kunden geschlossenen Vertrag und/oder diesen AGB werden, soweit Widder Beklagter ist, ausschließlich vom sachlich für Wien 1, Bezirk zuständigen Gericht entschieden. Soweit der Kunde Beklagter ist, ist für vorstehende Streitigkeiten nach Wahl von Widder das sachlich für Wien 1. Bezirk zuständige Gericht oder das Gericht des Sitzes des Kunden (bzw. des Wohnsitzes bei natürlichen Personen) zuständig.
13.3. Auf diese AGB sowie sämtliche zwischen Widder und dem Kunden geschlossene Verträge gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und Konfliktregeln sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.4. Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Bestimmungen dieser AGB nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +43 1 812 05 44-0 an.
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