Microsoft Cloud Vertrag

Dieser Microsoft Cloud-Vertrag wird zwischen der juristischen Person, die Sie vertreten, oder, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Verlängerung eines Abonnements keine juristische Person bestimmen, zwischen Ihnen selbst („Kunde“) und Microsoft Ireland Operations Limited („Microsoft“) geschlossen. Der Vertrag besteht aus den nachfolgenden Bestimmungen, den Nutzungsrechten, der Vereinbarung zum Servicelevel (Service Level Agreement oder SLA) und allen Dokumenten, auf die innerhalb jener Dokumente Bezug genommen wird (zusammen der „Vertrag“). Er wird an dem Datum wirksam, an dem Ihr Handelspartner Ihr Abonnement bereitstellt. Die hier verwendeten wichtigen Begriffe werden in Ziffer 10 definiert.

1. Lizenzgewährungen, Rechte und Bestimmungen

Alle gemäß diesem Vertrag gewährten Rechte sind nicht ausschließlich und nicht übertragbar und gelten so lange, wie weder der Kunde noch eines seiner Verbundenen Unternehmen diesen Vertrag wesentlich verletzen.

a) Software
Bei Annahme jeder Bestellung gewährt Microsoft dem Kunden ein beschränktes Recht zur Nutzung der Software in den bestellten Mengen.

   (i) Nutzungsrechte. Maßgeblich sind die Nutzungsrechte, wie sie zum Zeitpunkt der Bestellung der Software durch den Kunden für die jeweils aktuelle Version der Software gelten. Für künftige Versionen und neue Software gelten die bei der ersten Freigabe dieser künftigen Versionen und Software wirksamen Nutzungsrechte. Wenn Microsoft die Nutzungsrechte für eine bestimmte Version ändert, gelten diese Änderungen nur, wenn sich der Kunde für die Anwendung dieser Änderungen entscheidet.

   (ii) Zeitlich beschränkte und zeitlich unbeschränkte Lizenzen. Als Abonnement verfügbare Lizenzen sind zeitlich beschränkt. Bei allen anderen Lizenzen wird das Nutzungsrecht an der Software nach vollständiger Bezahlung zeitlich unbeschränkt.

b) Onlinedienste
Der Kunde ist zur Nutzung der Onlinedienste wie in diesem Vertrag vorgesehen berechtigt.

   (i) Bestimmungen für Onlinedienste. Für die jeweilige Abonnementlaufzeit maßgeblich sind die Bestimmungen für Onlinedienste, wie sie zu dem Zeitpunkt gelten, an dem der Kunde das Abonnement bestellt oder erneuert. Bei Onlinediensten, die von Zeit zu Zeit nutzungsabhängig in Rechnung gestellt werden, sind für die Nutzung während eines Abrechnungszeitraums jeweils die zu Beginn des betreffenden Zeitraums aktuellen Bestimmungen für Onlinedienste maßgeblich.

   (ii) Aussetzung. Microsoft ist berechtigt, die Nutzung eines Onlinediensts auszusetzen, wenn der Kunde gegen die Richtlinie für zulässige Verwendung verstößt oder es versäumt, auf einen Anspruch wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung zu reagieren. Microsoft wird den Kunden in begründeten Fällen vor der Aussetzung eines Onlinediensts informieren.

   (iii) Endbenutzer. Der Kunde steuert den Zugriff durch Endbenutzer und ist dafür verantwortlich, dass diese das Produkt in Übereinstimmung mit diesem Vertrag nutzen. Beispielsweise stellt der Kunde sicher, dass Endbenutzer die Richtlinie für zulässige Verwendung einhalten.

   (iv) Kundendaten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt aller Kundendaten. Der Kunde beschafft und verfügt über alle Rechte an Kundendaten, die notwendig sind, damit Microsoft dem Kunden die Onlinedienste zur Verfügung stellen kann, ohne die Rechte Dritter zu verletzen oder Microsoft dem Kunden oder Dritten gegenüber anderweitig zu verpflichten. Microsoft übernimmt im Zusammenhang mit Kundendaten oder der Nutzung des Produktes durch den Kunden jetzt und in Zukunft keine anderen als die in dem vorliegenden Vertrag ausdrücklich dargelegten bzw. durch das anwendbare Recht vorgeschriebenen Verpflichtungen.

   (v) Verantwortung für Ihre Accounts. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit von nicht öffentlichen Anmeldedaten im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Onlinedienste zu wahren. Der Kunde ist verpflichtet, den Kundensupport unverzüglich über einen möglichen Missbrauch seiner Accounts oder Anmeldedaten oder über Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit den Onlinediensten zu informieren.

c) Lizenzübertragungen 
Lizenzübertragungen sind nicht zulässig, es sei denn, der Kunde ist berechtigt, nur voll bezahlte, unbefristete Lizenzen an (1) einen Partner oder (2) einen Drittanbieter ausschließlich im Zusammenhang mit der Übertragung von Hardware oder Mitarbeitern zu übertragen, wobei die Lizenzen dem Drittanbieter im Rahmen (a) der ganzen oder teilweisen Veräußerung des Partnerunternehmens oder (b) einer Fusion unter Beteiligung des Kunden oder eines Partners zugewiesen wurden. Bei einer solchen Übertragung müssen der Kunde und seine Verbundenen Unternehmen das lizenzierte Produkt deinstallieren, dessen Nutzung einstellen und alle Kopien unbrauchbar machen. Keine Bestimmung dieses Vertrags untersagt die Übertragung von Software in dem nach anwendbarem Recht zulässigen Rahmen, nachdem das Inverkehrbringungsrecht erschöpft ist.

d) Vorbehalt von Rechten
Produkte sind durch Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und internationale Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Microsoft behält sich alle in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Es werden keine durch Verzicht oder Verwirkung begründeten Rechte gewährt oder impliziert. Rechte zum Zugriff auf die Software oder zur Nutzung der Software auf einem Gerät geben dem Kunden nicht das Recht, Patente von Microsoft oder anderes geistiges Eigentum von Microsoft in dem Gerät selbst oder in anderer Software oder anderen Geräten zu implementieren.

e) Beschränkungen
Der Kunde darf das Produkt nur in Übereinstimmung mit diesem Vertrag verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt (und verfügt nicht über die Lizenz), (1) ein Produkt oder einen Fix zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder den Versuch hierzu zu unternehmen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, (2) nicht von Microsoft stammende Software oder Technologie in einer Weise zu installieren oder einzusetzen, die geistiges Eigentum oder Technologie von Microsoft anderen Lizenzbestimmungen unterwerfen würde, oder (3) technische Beschränkungen in einem Produkt oder Fix oder Beschränkungen in der Produktdokumentation zu umgehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Abrechnungsmechanismen, die seine Nutzung der Onlinedienste messen, zu deaktivieren, zu manipulieren oder anderweitig zu versuchen, diese zu umgehen. Außer wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet, ist der Kunde nicht berechtigt, Produkte im Ganzen oder in Teilen zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, weiterzuverkaufen oder zu übertragen oder zur Bereitstellung von Hostingdiensten an Dritte zu nutzen.

f) Vorschauversionen
Möglicherweise stellt Microsoft Vorschauen zur Verfügung. Vorschauen werden „wie besehen“, „ohne Garantie auf Fehlerfreiheit“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt und sind von der SLA und allen durch diesen Vertrag vorgesehenen Gewährleistungen ausgeschlossen. Für Vorschauen wird unter Umständen kein Kundensupport angeboten.     Vorschauen unterliegen möglicherweise reduzierten oder unterschiedlichen Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit, Einhaltung und Datenschutz wie in den Bestimmungen für Onlinedienste und in zusätzlichen Hinweisen beschrieben, die mit der Vorschau bereitgestellt werden. Microsoft ist berechtigt, Vorschauen jederzeit ohne Benachrichtigung zu ändern oder einzustellen. Darüber hinaus kann Microsoft beschließen, eine Vorschau nicht für die „Allgemeine Verfügbarkeit“ freizugeben.

g) Nachprüfung der Vertragserfüllung für Produkte

   (i) Recht zur Nachprüfung der Vertragserfüllung. Der Kunde muss über die gesamte Nutzung und die gesamte Verteilung der Produkte durch den Kunden und durch seine Verbundenen Unternehmen Aufzeichnungen führen. Microsoft hat das Recht, auf eigene Kosten die Einhaltung der Lizenzbestimmungen für Produkte nachzuprüfen. Der Kunde muss den von Microsoft beauftragten unabhängigen Prüfern unverzüglich sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die diese zur Durchführung der Nachprüfung angemessenerweise verlangen können, darunter Zugriff auf Systeme, auf denen die Produkte ausgeführt werden, und Nachweise über Lizenzen für Produkte, die der Kunde für Dritte hostet, an Dritte unterlizenziert oder verteilt. Der Kunde erklärt sich bereit, den Selbstprüfungsprozess von Microsoft durchzuführen, den Microsoft anstelle einer Prüfung durch Dritte verlangen kann.

   (ii) Ansprüche bei Nichterfüllung des Vertrags. Falls bei der Überprüfung oder der Selbstprüfung eine unlizenzierte Nutzung von Produkten aufgedeckt wird, muss der Kunde (1) genügend Lizenzen bestellen, damit diese Nutzung abgedeckt ist, und (2) falls die unlizenzierte Nutzung mindestens 5 % beträgt, Microsoft die Kosten, die Microsoft bei der Überprüfung entstanden sind, erstatten und die notwendigen zusätzlichen Lizenzen zum Preis von 125 % des Preises gemäß der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisliste und dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preislevel des Kunden erwerben. Der Prozentsatz der unlizenzierten Nutzung bemisst sich nach der Gesamtzahl der für die aktuelle Nutzung erworbenen Lizenzen im Vergleich zu den tatsächlich installierten Produkten. Wenn keine unlizenzierte Nutzung vorliegt, wird Microsoft bei demselben Kunden für mindestens ein Jahr keine weitere Nachprüfung vornehmen. Durch die Ausübung der oben beschriebenen Rechte und Verfahren verzichtet Microsoft nicht auf ihre Rechte, durch andere gesetzlich zulässige Mittel diesen Vertrag durchzusetzen oder ihr geistiges Eigentum zu schützen.

   (iii) Nachprüfungsprozess. Microsoft informiert den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über die Absicht, die Einhaltung der Lizenzbestimmungen für die Produkte, die der Kunde und seine Verbundenen Unternehmen nutzen oder verteilen, durch den Kunden nachzuprüfen. Microsoft wird einen unabhängigen Prüfer beauftragen, der einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt. Alle im Rahmen der Selbstprüfung erfassten Informationen werden ausschließlich zur Feststellung der Vertragseinhaltung verwendet. Die Nachprüfung findet zu normalen Geschäftszeiten und so statt, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

2. Abonnements, Bestellungen

a) Auswahl eines Handelspartners
Der Kunde muss einen autorisierten Handelspartner innerhalb seines Gebiets auswählen und beibehalten. Wenn sich Microsoft oder der Handelspartner dafür entscheidet, keine weiteren Geschäftsbeziehungen mehr miteinander zu unterhalten, muss der Kunde einen neuen Handelspartner auswählen oder ein Abonnement direkt von Microsoft beziehen; in diesem Fall muss er ggf. anderen Bestimmungen zustimmen.

b) Verfügbare Abonnementangebote
Die für den Kunden verfügbaren Abonnementangebote werden von seinem Handelspartner erstellt und können grundsätzlich einer der folgenden Kategorien oder einer Kombination daraus zugeordnet werden:

   (i) Verpflichtende Angebote für Onlinedienste. Der Kunde verpflichtet sich im Voraus, eine bestimmte Menge von Onlinediensten zur Verwendung während einer Laufzeit zu erwerben und die fortgesetzte Nutzung der Onlinedienste im Voraus oder regelmäßig zu zahlen.

   (ii) Nutzungsabhängiges Angebot (auch Pay-As-You-Go genannt). Der Kunde zahlt ohne vorherige Verpflichtung nur für die tatsächliche Nutzung der Dienste.

   (iii) Beschränktes Angebot. Der Kunde erhält eine beschränkte Menge von Onlinediensten für einen beschränkten Zeitraum kostenlos (beispielsweise einen kostenlosen Test) oder als Bestandteil eines anderen Microsoft-Angebots (zum Beispiel MSDN). Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen, die sich auf die SLA und die Datenaufbewahrung beziehen, sind möglicherweise nicht anwendbar.

   (iv) Verpflichtendes Angebot für Software. Der Kunde verpflichtet sich im Voraus, eine bestimmte Menge von Software zur Verwendung während einer Laufzeit zu erwerben und die fortgesetzte Nutzung der Software im Voraus oder regelmäßig zu zahlen.

c) Abgabe von Bestellungen

   (i) Bestellungen haben über den ausgewählten Handelspartner des Kunden zu erfolgen. Der Kunde ist berechtigt, unter diesem Vertrag für seine Verbundenen Unternehmen Bestellungen abzugeben und seinen Verbundenen Unternehmen für die Verwaltung des Abonnements Verwaltungsrechte zu gewähren. Verbundene Unternehmen sind jedoch nicht berechtigt, Bestellungen unter diesem Vertrag abzugeben. Der Kunde ist außerdem berechtigt, einem Dritten die unter Ziffer 1.a und 1.b gewährten Rechte zur Nutzung durch diesen Dritten für die internen Geschäftszwecke des Kunden zuzuweisen. Wenn der Kunde Verbundenen Unternehmen oder Dritten Rechte in Bezug auf Software oder sein Abonnement gewährt, sind diese Verbundenen Unternehmen oder Dritten durch diesen Vertrag gebunden, und der Kunde verpflichtet sich, für Handlungen dieser Verbundenen Unternehmen oder Dritten im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der Produkte gesamtschuldnerisch zu haften.

   (ii) Der Handelspartner des Kunden kann dem Kunden die Möglichkeit einräumen, die bestellte Menge von Onlinediensten während der Laufzeit eines Abonnements zu ändern. Weitere Mengen von Onlinediensten, die einem Abonnement hinzugefügt worden sind, enden mit Ablauf dieses Abonnements.

d) Preise und Zahlung 
Die Preise für jedes einzelne Produkt sowie etwaige Bestimmungen für die Rechnungsstellung und Zahlung werden vom Handelspartner des Kunden festgelegt.

e) Verlängerung

   (i) Bei der Verlängerung eines Abonnements kann vom Kunden die Unterzeichnung eines neuen Vertrags, eines Ergänzenden Vertrags oder einer Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag verlangt werden.

   (ii) Das  Abonnement des Kunden verlängert sich automatisch, sofern er seinem  Handelspartner nicht vor Ablauf der Laufzeit mitteilt, dass er keine Verlängerung beabsichtigt.

f) Berechtigung zu Versionen für Forschung und Lehre, Verwaltung und gemeinnützige Einrichtungen
Der Kunde erklärt, dass er beim Erwerb von Angeboten für Bildungseinrichtungen, die Verwaltung oder für gemeinnützige Einrichtungen die jeweiligen Berechtigungsanforderungen, die unter den nachstehenden Websites veröffentlicht sind, erfüllt:

   (i) bei Angeboten für Bildungseinrichtungen die Anforderungen für Bildungseinrichtungen (einschließlich Verwaltungsstellen oder Bildungsausschüssen, öffentlicher Bibliotheken oder öffentlicher Museen), die unter http://go.microsoft.com/academic aufgeführt sind;  

   (ii) bei   Angeboten für die Verwaltung die Anforderungen, http://go.microsoft.com/government aufgeführt sind; und  

   (iii) bei Angeboten für gemeinnützige Einrichtungen die Anforderungen, die unter http://go.microsoft.com/nonprofit aufgeführt sind.

Microsoft behält sich das Recht vor, die Berechtigung jederzeit nachzuprüfen und den Onlinedienst auszusetzen, wenn die Berechtigungsanforderungen nicht erfüllt werden.

g) Steuern
Die Parteien sind nicht für Steuern der anderen Partei haftbar, zu deren Zahlung die andere Partei gesetzlich verpflichtet ist und die in Verbindung mit oder im Zusammenhang mit den in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen erhoben werden oder anfallen, und alle derartigen Steuern liegen in der finanziellen Verantwortung der Partei, die kraft Gesetzes zur Zahlung dieser Steuern verpflichtet ist.

3. Laufzeit, Kündigung

a) Vertragslaufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag ist bis zum Ablauf oder bis zur Kündigung des Abonnements des Kunden gültig, wobei das frühere Datum maßgeblich ist. Der Kunde ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen; dazu wendet er sich an seinen Handelspartner. Mit der Kündigung oder dem Ablauf dieses Vertrags endet lediglich das Recht des Kunden zur Abgabe neuer Bestellungen für zusätzliche Produkte gemäß diesem Vertrag.

b) Kündigung aus wichtigem Grund
Wenn eine Partei diesen Vertrag verletzt, kann die andere Partei ihn (ganz oder in Teilen, einschließlich Bestellungen) durch schriftliche Mitteilung kündigen. Wenn die Vertragsverletzung innerhalb von 30 Tagen heilbar ist, muss die kündigende Partei der anderen Partei eine Frist von 30 Tagen und Gelegenheit zur Heilung gewähren.

c) Stornierung eines Abonnements 
Der Handelspartner des Kunden legt, sofern zutreffend, die Bestimmungen fest, zu denen der Kunde ein Abonnement stornieren kann.

4. Sicherheit und Datenschutz

a) Administrationszugriff des Handelspartners und Kundendaten
Der Kunde erkennt an und erklärt sich einverstanden, dass (i), sobald er einen Handelspartner ausgewählt hat, dieser Handelspartner während der Laufzeit als Hauptadministrator der Onlinedienste fungiert und über Administratorrechte und Zugriff auf Kundendaten verfügt, wobei der Kunde jedoch zusätzliche Administratorrechte bei seinem Handelspartner anfordern kann, (ii) der Kunde nach eigenem Ermessen die Administratorrechte seines Handelspartners während der Laufzeit jederzeit kündigen kann; (iii) die Datenschutzpraktiken des Handelspartners in Bezug auf Kundendaten oder vom Handelspartner erbrachte Dienstleistungen den Bestimmungen des Vertrags zwischen dem Kunden und seinem Handelspartner unterliegen und sich von den Datenschutzpraktiken von Microsoft unterscheiden können und dass (iv) der Handelspartner berechtigt ist, Kundendaten, darunter personenbezogene Daten, zu erfassen, zu verwenden, zu übertragen, offenzulegen oder anderweitig zu verarbeiten. Der Kunde stimmt zu, dass Microsoft die von ihm erhaltenen Kundendaten und Informationen im Hinblick auf die Bestellung, Beschaffung und Verwaltung der Onlinedienste an den Handelspartner weitergeben darf.

b) Der Kunde stimmt der Verarbeitung von persönlichen Informationen durch Microsoft und ihre Vertreter zur Förderung des Gegenstands dieses Vertrags zu. Der Kunde ist berechtigt, Microsoft im Auftrag Dritter (einschließlich seiner Kontaktpersonen, Handelspartner, Distributoren, Verwalter und Mitarbeiter) personenbezogene Informationen im Rahmen dieses Vertrags bereitzustellen. Der Kunde holt alle erforderlichen Zustimmungen von Dritten nach den geltenden Privacy- und Datenschutzgesetzen ein, bevor er Microsoft persönliche Informationen zur Verfügung stellt.

c) Zusätzliche Datenschutz- und Sicherheitsdetails sind in den Bestimmungen für Onlinedienste zu finden. Die in den Bestimmungen für Onlinedienste eingegangenen Verpflichtungen gelten ausschließlich für die unter diesem Vertrag erworbenen Onlinedienste und nicht für von einem Handelspartner bereitgestellte Dienste oder Produkte. Wenn der Kunde Software oder Dienste nutzt, die von einem Handelspartner gehostet werden, unterliegt diese Nutzung den Datenschutzbestimmungen des Handelspartners, die sich von den Bestimmungen von Microsoft unterscheiden können.

d) Gemäß und in dem gesetzlich zulässigen Umfang informiert der Kunde die einzelnen Nutzer der Onlinedienste darüber, dass ihre Daten zwecks Offenlegung gegenüber Strafverfolgungs- und anderen Regierungsbehörden gemäß den Anweisungen des Handelspartners oder wie gesetzlich vorgeschrieben verarbeitet werden, und holen deren Zustimmung dazu ein.

e) Der Kunde benennt einen Handelspartner als seinen Vertreter, der im Rahmen der unter dieser Ziffer 4 aufgeführten Zwecke mit Microsoft in Verbindung tritt und ihr Anweisungen gibt.

5. Gewährleistung

a) Beschränkte Gewährleistung.

   (i) Software. Microsoft gewährleistet, dass jede Version der Software ab dem Datum, an dem der Kunde erstmalig eine Lizenz für diese Version erwirbt, ein Jahr lang im Wesentlichen wie in der entsprechenden Produktdokumentation beschrieben funktioniert. Wenn dies nicht der Fall ist und der Kunde Microsoft innerhalb der Gewährleistungsfrist darüber informiert, wird Microsoft nach ihrer Wahl entweder (1) den vom Kunden für diese Softwarelizenz bezahlten Preis zurückerstatten oder (2) die Software reparieren oder ersetzen.

   (ii) Onlinedienste. Microsoft gewährleistet, dass jeder Onlinedienst während der Nutzung durch den Kunden wie in der entsprechenden Vereinbarung zum Servicelevel (SLA) vorgesehen funktioniert. Die Ansprüche des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung sind in der SLA genannt. Die obigen Ansprüche sind die einzigen Ansprüche des Kunden bei Verletzung der Gewährleistung im Rahmen dieses Abschnitts. Der Kunde verzichtet auf alle Ansprüche wegen Verletzung der Gewährleistung, die nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht wurden.

b) Ausschlüsse
Die Gewährleistungen unter diesem Vertrag gelten nicht bei Problemen, die auf Unfall, Missbrauch oder eine Nutzung zurückgehen, die mit diesem Vertrag nicht vereinbar ist, wie z. B. nicht erfüllte Mindestsystemanforderungen. Diese Gewährleistungen gelten nicht für kostenlose Produkte, Testprodukte, Vorschauen, Beschränkte Angebote oder für Komponenten von Produkten, die der Kunde weitervertreiben darf.

c) Gewährleistungsausschluss Über die beschränkten Gewährleistungen oben hinaus übernimmt Microsoft keine Gewährleistungen oder Garantien für Produkte und schließt alle anderen ausdrücklichen, konkludenten oder gesetzlichen Gewährleistungen für Produkte, wie etwa Gewährleistungen der Qualität, des Eigentums, der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Handelsüblichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck, aus.

6. Verteidigung gegen Ansprüche Dritter

Die Parteien verteidigen einander gegen die in diesem Abschnitt beschriebenen Forderungen Dritter und zahlen die Summe eines resultierenden rechtskräftigen Urteils oder genehmigten Vergleichs, vorausgesetzt, die verteidigende Partei wird über den Anspruch umgehend schriftlich informiert und ist berechtigt ist, die Verteidigung zu übernehmen und einen etwaigen Vergleich herbeizuführen. Die verteidigte Partei muss der verteidigenden Partei alle angeforderten Hilfestellungen, Informationen und Vollmachten zur Verfügung stellen. Die verteidigende Partei erstattet der anderen Partei angemessene Ausgaben, die dieser im Rahmen einer solchen Unterstützungsleistung entstehen. In diesem Abschnitt sind die einzigen Abhilfen und die gesamte Haftung bezüglich derartiger Ansprüche beschrieben.

a) Durch Microsoft
Microsoft verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche Dritter insoweit darin vorgebracht wird, dass ein Produkt oder Fix, das/der von Microsoft gegen eine Gebühr bereitgestellt und im Umfang der unter diesem Vertrag gewährten Lizenz verwendet wird (unverändert in der von Microsoft bereitgestellten Form und mit nichts anderem kombiniert), widerrechtlich ein Geschäftsgeheimnis verwendet oder direkt ein Patent, Urheberrecht, eine Marke oder ein anderes Schutzrecht eines Dritten verletzt. Wenn Microsoft die Beilegung eines Anspruchs aus Verletzung von Rechten Dritter zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich ist, kann Microsoft nach eigener Wahl entweder (1) das Produkt oder den Fix ändern oder durch ein funktional gleichwertiges Produkt oder einen funktional gleichwerten Fix ersetzen oder (2) die Lizenz des Kunden kündigen und etwaige im Voraus gezahlte Lizenzgebühren für zeitlich unbeschränkte Lizenzen (abzüglich einer fünfjährigen linearen Abschreibung) bzw. bei Onlinediensten den für die Nutzungszeit nach dem Kündigungsdatum gezahlten Betrag zurückzahlen. Microsoft haftet nicht für Ansprüche oder Schadensersatzleistungen aufgrund der fortgesetzten Nutzung eines Produkts oder Fix durch den Kunden nach der Aufforderung, die Nutzung wegen des Anspruchs eines Dritten einzustellen.

b) Durch den Kunden
Der Kunde verteidigt Microsoft in dem nach anwendbarem Recht zulässigen Umfang gegen Ansprüche Dritter insoweit darin vorgebracht wird, dass (1) Kundendaten oder Nicht-Microsoft-Software, die im Rahmen eines Onlinediensts von Microsoft im Auftrag des Kunden gehostet werden, ein Geschäftsgeheimnis zweckentfremden oder direkt ein Patent, ein Urheberrecht, eine Marke oder ein anderes Eigentumsrecht einer Drittpartei verletzen oder (2) die Nutzung eines Produkts oder einer Lösung durch den Kunden, allein oder in Kombination mit anderen Dingen, gegen das Gesetz oder schadet einer Drittpartei verstößt.

7. Haftungsbeschränkungen

Für jedes Produkt beschränkt sich die maximale gesamte Haftung jeder Partei gegenüber der anderen Partei unter diesem Vertrag auf direkte Schäden, die abschließend zuerkannt werden, sowie der maximalen Höhe nach auf die Beträge, die der Kunde für die entsprechenden Produkte während der Laufzeit dieses Vertrags zahlen musste, wobei Folgendes gilt:

a) Onlinedienste
Bei Onlinediensten ist die maximale Haftung von Microsoft gegenüber dem Kunden für jeden Vorfall, aus dem ein Anspruch entsteht, auf den Betrag begrenzt, den der Kunde während der 12 Monate vor dem Vorfall für den Onlinedienst gezahlt hat, wobei die Gesamthaftung von Microsoft für einen beliebigen Onlinedienst unter keinen Umständen den für den jeweiligen Onlinedienst während der Abonnementlaufzeit gezahlten Betrag übersteigt.

b) Kostenlose Produkte und verteilbarer Code
Für kostenlos bereitgestellte Produkte und Code, den der Kunde ohne gesonderte Zahlung an Microsoft an Dritte weitervertreiben darf, ist die Haftung von Microsoft auf abschließend zuerkannte direkte Schäden bis zu 5.000 US-Dollar begrenzt.

c) Ausschlüsse
Unter keinen Umständen haftet eine Partei für entgangene Einnahmen oder für indirekte, Sonder-, Neben- oder Folgeschäden, für verschärften oder Strafschadenersatz oder für Schäden aus entgangenem Gewinn, entgangenen Einnahmen, Betriebsunterbrechungen oder Verlust von geschäftlichen Informationen, unabhängig von der Ursache oder der angewandten Haftungstheorie.

d) Ausnahmen. 
Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer gelten im größtmöglichen durch das anwendbare Recht zugelassenen Umfang, jedoch nicht für: (1) die Verpflichtungen der Parteien gemäß Ziffer 6 oder (2) die Verletzung der gewerblichen Schutzrechte/Urheberrechte der anderen Partei.

 

8. Support und professionelle Dienste

Einzelheiten über die verfügbaren Supportservices für die unter diesem Vertrag erworbenen Produkte stellt der Handelspartner des Kunden zur Verfügung. Supportdienste können vom Handelspartner oder seinem Bevollmächtigten geleistet werden, der in einigen Fällen Microsoft sein kann. Wenn der Kunde professionelle Dienste im Rahmen dieses Vertrags bezieht, unterliegt die Erbringung dieser professionellen Dienste den Nutzungsrechtsbestimmungen.

 

9. Sonstiges

a) Hinweise
Mitteilungen sind auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse zu senden:

Mitteilungen sollten an folgende Adresse gesendet werden:

Microsoft Ireland Operations Limited
South County Business Park
Leopardstown
Dublin 18

Sie erklären sich damit einverstanden, elektronische Mitteilungen von uns zu erhalten, die per E-Mail an die Kontoadministratoren gesendet werden, die für Ihr Abonnement eingesetzt wurden. Mitteilungen sind ab dem Datum auf der Empfangsbestätigung bzw. bei E-Mails ab dem Sendedatum wirksam. Sie haben Sorge dafür zu tragen, dass die von Ihnen im Portal angegebene E-Mail-Adresse der für Ihr Abonnement eingesetzten Kontoadministratoren richtig und aktuell ist. Alle von uns an diese E-Mail-Adresse gesendeten Benachrichtigungen gelten ab dem Versand als wirksam, unabhängig davon, ob Sie die E-Mail tatsächlich erhalten.

b) Abtretung
Sie sind nicht berechtigt, diesen Vertrag als Ganzes oder in Teilen abzutreten. Microsoft ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Ihre Zustimmung an lediglich eines ihrer verbundenen Unternehmen zu übertragen. Jede verbotene Abtretung ist nichtig.

c) Salvatorische Klausel
Wenn ein Teil dieses Vertrags für undurchsetzbar erklärt wird, bleibt der Rest in vollem Umfang wirksam.

d) Verzicht
Das Versäumnis, eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht.

e) Keine Vertretung
Mit diesem Vertrag kommt keine Vertretungs-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Beziehung zustande.

f) Keine Drittbegünstigten
Es gibt keine Drittbegünstigten zu diesem Vertrag.

g) Einsatz von Vertragspartnern
Microsoft ist berechtigt, Vertragspartner für die Erbringung von Services einzusetzen, ist aber für deren Leistung gemäß den Geschäftsbedingungen dieses Vertrags verantwortlich.

h) Microsoft als unabhängiger Vertragspartner
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Der Kunde und Microsoft sind jeweils berechtigt, Produkte ohne die Nutzung vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei unabhängig zu entwickeln.

i) Keine  Ausschließlichkeit  des  Vertrags
Es  steht  dem  Kunden  frei,  Verträge  über die Lizenzierung,  Nutzung  oder  Vermarktung  von  Produkten  oder  Services,  die  nicht  von Microsoft stammen, zu schließen.

j) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt irischem Recht. Falls Microsoft eine Klage zur Durchsetzung dieses Vertrags erhebt, wird Microsoft diese Klage an dem Gerichtsstand erheben, in dem der Kunde seinen Hauptsitz hat. Falls der Kunde eine Klage zur Durchsetzung dieses Vertrags erhebt, wird der Kunde diese Klage in Irland erheben. Diese Gerichtsstandwahl hindert die Parteien nicht daran, bei einem zuständigen Gerichtsstand vorläufigen Rechtsschutz in Bezug auf eine Verletzung von Urheberrechten/gewerblichen Schutzrechten zu beantragen.

k) Gesamter Vertrag
Dieser Vertrag enthält alle Absprachen im Hinblick auf seinen Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren oder zeitgleichen Kommunikationen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den genannten Dokumenten im Vertrag, der in den Dokumenten nicht ausdrücklich geregelt ist, gelten deren Bestimmungen in der folgenden absteigenden Reihenfolge: (1) dieser Vertrag, (2) die Produktbestimmungen, (3) die Bestimmungen für Onlinedienste und (4) alle anderen Dokumente in diesem Vertrag.

l) Fortgeltung
Alle Bestimmungen gelten über die Kündigung dieses Vertrags hinaus, mit Ausnahme derjenigen, deren Anwendung nur während der Vertragslaufzeit erforderlich ist.

m) Exportrecht der USA
Produkte unterliegen dem Exportrecht der USA. Der Kunde muss im Zusammenhang mit Microsoft-Produkten, -Services und -Technologien alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einhalten, einschließlich der Regelungen der USA zur Exportkontrolle (U.S. Export Administration Regulations), der Regelungen bezüglich des internationalen Waffenhandels (International Traffic in Arms Regulations) sowie Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer, Endnutzung und Bestimmungsort, die von der Regierung der USA und anderen Regierungen erlassen wurden.

n) Höhere Gewalt.
Keine der Parteien ist haftbar für Leistungsstörungen aus Gründen, die außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs liegen (wie z. B. Brände, Explosionen, Stromausfälle, Erdbeben, Überschwemmungen, schwere Stürme, Streiks, Embargos, Arbeitskämpfe, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden, Krieg, Terrorismus (einschließlich Cyber-Terrorismus), höhere Gewalt, Handlungen oder Unterlassungen von Internetprovidern, Handlungen oder Unterlassungen von Aufsichtsbehörden oder Verwaltungseinrichtungen (einschließlich der Verabschiedung von Gesetzen oder Regelungen oder anderer Regierungshandlungen, die die Bereitstellung von Onlinediensten beeinträchtigen)).Diese Ziffer findet jedoch keine Anwendung auf Ihre Zahlungsverpflichtungen unter diesem Vertrag.

o) Befugnis zum Vertragsabschluss
Wenn Sie eine natürliche Person sind, die diese Bestimmungen im Namen einer juristischen Person annimmt, so sichern Sie zu, dass Sie über die rechtliche Befugnis zum Abschluss dieses Vertrags für die juristische Person verfügen.

p) Verzicht auf das Recht zur Annullierung von Onlinekäufen
Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht  zugelassenen  Umfang  verzichtet  der  Kunde  auf  seine  Rechte  zur Annullierung  von  Käufen  unter  diesem  Vertrag  gemäß  Gesetzen  zur  Regelung  des Fernabsatzes oder elektronischer bzw. Online-Verträge sowie auf sämtliche Rechte oder Verpflichtungen bezüglich vorheriger Informationen, nachfolgender  Bestätigung, Widerrufsrechten oder Überdenkungsfristen.

 

10. Definitionen

Verweise in diesem Vertrag auf „Tag“ bedeuten ein Kalendertag.

„Acceptable Use Policy“ hat die in den Bestimmungen für Onlinedienste dargelegte Bedeutung.

„Verbundenes Unternehmen“ ist jede juristische Person, die der Partei gehört (Tochtergesellschaft), der eine Partei gehört (Muttergesellschaft) oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie eine Partei (Schwestergesellschaft). „Gehören“ bedeutet im Sinne dieser Definition die Kontrolle über mehr als 50 % der Anteile an einem Unternehmen.

„Nutzungsabhängiges Angebot“, „Verpflichtendes Angebot“ oder „Beschränktes Angebot“ beschreiben Kategorien von Abonnementangeboten und sind in Ziffer 2 definiert.

„Kundendaten“ sind in den Bestimmungen für Onlinedienste definiert.

„Endbenutzer“ ist eine Person, der es von Ihnen erlaubt wird, auf Kundendaten, die in Onlinediensten gehostet werden, zuzugreifen oder die Onlinedienste anderweitig zu nutzen.

„Fix“ sind Produktfixes, Änderungen oder Erweiterungen, oder deren Derivate, die Microsoft entweder allgemein herausgibt (wie z. B. Service Packs für Produkte) oder dem Kunden für ein bestimmtes Problem bereitstellt.

„Lizenzierungswebsite“ ist http://www.microsoft.com/licensing/contracts oder eine Nachfolgewebsite.

„Nicht von Microsoft stammendes Produkt“ ist in den Bestimmungen für Onlinedienste definiert.

„Onlinedienste“ sind alle von Microsoft gehosteten Onlinedienste, die der Kunde unter diesem Vertrag abonniert hat, einschließlich Microsoft Dynamics-Onlinedienste, Office 365-Dienste, Microsoft Azure-Dienste oder Microsoft Intune-Onlinedienste.

„Bestimmungen für Onlinedienste“ sind die zusätzlichen Bestimmungen, die für die Nutzung der Onlinedienste durch den Kunden gelten und die auf der Lizenzierungswebsite veröffentlicht und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.

„Vorschauen“ sind Vorschau-, Beta- oder andere Vorabversionen oder -Features der Onlinedienste oder Software, die von Microsoft angeboten werden, um Kundenfeedback zu erhalten.

„Produkt“ bezeichnet sämtliche in den Produktbestimmungen aufgeführten Produkte, wie sämtliche Software, Onlinedienste und andere webbasierte Services, einschließlich Vorschauen.

„Produktbestimmungen“ bezeichnet das Dokument, das Informationen über Microsoft-Produkte und

Professional Services zur Verfügung stellt, die per Volumenlizenzierung erhältlich sind. Das Dokument

„Produktbestimmungen“ wird auf der Lizenzierungswebsite veröffentlicht und von Zeit zu Zeit aktualisiert.

„Professional Services“ sind Produktsupportsservices und Microsoft Consultingservices, die dem Kunden unter diesem Vertrag bereitgestellt werden. Onlinedienste sind keine Professional Services.

„Handelspartner“ ist eine juristische Person, die von Microsoft autorisiert wurde, Softwarelizenzen und Abonnements zu Onlinediensten unter diesem Programm zu verkaufen, und von Ihnen damit betraut wird, Sie bei Ihrem Abonnement zu unterstützen.

„SLA“ steht für Service Level Agreement bzw. „Vereinbarung zum Servicelevel“. Dies sind die Bestimmungen, die das Mindest-Servicelevel für die Onlinedienste festlegen und auf der Lizenzierungswebsite veröffentlicht werden.

„Software“ sind lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt ist. Software beinhaltet keine Onlinedienste; Software kann jedoch Bestandteil eines Onlinediensts sein.

„Abonnement“ ist ein Beitritt für Onlinedienste für eine bestimmte Laufzeit, wie von Ihrem Handelspartner erstellt.

„Laufzeit“ ist die Dauer eines Abonnements (z. B. 30 Tage oder zwölf Monate).

„Nutzungsrechte“ sind die Nutzungsrechte oder Vertragsbedingungen für jedes Produkt, die auf der Lizenzierungswebsite veröffentlicht und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Die Nutzungsrechte haben Vorrang vor jeglichen Lizenzbedingungen, die mit dem Produkt ausgeliefert werden. Die Nutzungsrechte für Software werden von Microsoft in den Produktbestimmungen veröffentlicht. Die Nutzungsrechte für Onlinedienste werden in den Bestimmungen für Onlinedienste veröffentlicht

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