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NIS 2 - Sind Sie betroffen?

1.12.2023

Die neue Cybersicherheitsrichtlinie der EU ist seit Jänner 2023 in Kraft. Die Richtlinie gilt für mehr Unternehmen aus breiteren Sektoren und implementiert höhere Mindeststandards für Cybersicherheit und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.

Die NIS-2 Richtlinie ist die neue EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssystem Sicherheit und als verschärfte Nachfolgerin der bisherigen Cybersicherheitsrichtlinie NIS gilt. Von der Europäischen Union ist sie seit Jänner 2023 in Kraft, bis 17. Oktober 2024 muss sie in nationales Recht umgewandelt werden. Ab da gilt sie auch für heimische Unternehmen.

  • Schutz von Kunden- & Unternehmensdaten
  • Erhöhter Schutz vor Hackerangriffen
  • Gesteigertes Vertrauen von Kunden & Partnern
  • Einhaltung der EU Verordnungen
  • Reduzierung von operativen Risiken
  • Verbesserung der Resilienz & Reaktion auf Sicherheitsvorfälle des öffentlichen & privaten Sektors in der EU
  • Umfassende Abdeckung aller Sektoren und Dienste, die im Binnenmarkt für grundlegende gesellschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeiten entscheidend sind
  • Risikoanalyse & Sicherheit für Informationssysteme
  • Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
  • Business Continuity & Krisenmanagement
  • Sicherheit der Lieferkette
  • Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung & Wartung von IKT
  • Konzepte & Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen 
  • Cybersecurity Schulungen & Cyberhygiene
  • Kryptografie
  • Sicherheit des Personals & der Zugriffkontrolle 
  • Multi-Faktor-Authentifizierung
  • Betroffenheit klären
  • Ressourcen einplanen
  • Verantwortlichkeit klären
  • Stetige Umsetzung & Weiterentwicklung

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