17.03.2025
Neben den bisherigen Betroffenen – etwa dem öffentlichen Sektor und großen Betrieben – betrifft NIS2 künftig rund 4000 heimische Unternehmen. Dazu zählen mittelständische und große Firmen ab 50 Mitarbeitern und 10 Millionen Euro Jahresumsatz in Sektoren wie der Herstellung medizinischer Geräte, der Lebensmittelbranche, Trinkwasserversorgung und Abfallwirtschaft. In bestimmten Bereichen, beispielsweise bei Vertrauensdiensteanbietern oder Betreibern öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze, gilt die Richtlinie sogar unabhängig von der Unternehmensgröße.
Unternehmen, die unter NIS2 fallen, müssen ein umfassendes Risikomanagement einführen und ihre Cybersicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Geschäftsleitungen – sie haften persönlich, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen.
Im Falle eines Cybersicherheitsvorfalls gelten strenge Meldepflichten:
Besonders wichtig ist auch die Sicherheit entlang der gesamten Lieferkette, da Schwachstellen bei Partnerunternehmen ebenfalls Risiken für die eigene IT-Sicherheit bedeuten können.
Mit diesen Änderungen sollen Unternehmen besser gegen Cyberangriffe gewappnet und kritische Infrastrukturen widerstandsfähiger gemacht werden. Bei Fragen zur Umsetzung oder zur Betroffenheit Ihres Unternehmens steht Ihnen Widder mit kompetenter Beratung zur Seite.
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